Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietung,
Stand 02/2003
der Fa. Weber
Sound-
&
Lichttechnik
Hauptstraße 5, 85296
Rohrbach / Fahlenbach
§ 1
1. Für
alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese
Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine
Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Ergänzend gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkauf.
2. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
3. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen
werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.
4. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste. Bei jeder neu
erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§2
1. Die
Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum
vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager,
jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
2. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen
wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht
vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht,
ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
3. Wird ein schriftlicher Auftrag storniert, kann der Vermieter eine
Bearbeitungsgebühr von 25,00 EURO und 25% des normalen Mietpreises berechnen. Die
25 % werden nicht vom Festpreis sondern vom normalen Mietpreis innerhalb 5 Tage
nach schriftlicher Absage fällig.
4. Die gesamte Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im
Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.
5. Auf Werbeplakate des Veranstalters ist ein angemessener Platz kostenneutral zur Verfügung zu stellen.
6. Der Vermieter verpflichtet sich für die Veranstaltung in seinem Rahmen zu werben.
§3
1. Der
Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und
nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen
und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu
befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir die
Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck
genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
3. Bei Freiluftveranstaltungen ("Open Air"-Veranstaltungen) müssen die
Mietgeräte geeignet überdacht werden.
4. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen
Genehmigung gestattet!
5. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt
und wird strafrechtlich verfolgt!
6. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt
die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
7. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des
einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später
auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine
Haftung.
8. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters
gereinigt.
9. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese
einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die
Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen.
§4
1. Für
alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die durch unsachgemäße oder
grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der
Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu
zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B.
durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt
werden können.
2. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies
unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme
kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder
entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein
unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es nicht von uns
ersetzt werden kann. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren
Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten
in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter
keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind
ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit
verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass
der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine
zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom
Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt,
zu den ggf. anfallenden Reparaturkosten der Mietgeräte, eine Servicepauschale
inkl. Anfahrt und MwSt. von 48,00 EURO zu berechnen.
3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen,
auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht
fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und
Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.
4. Der Mieter verpflichtet sich Gema Gebühren eigenständig ab zu führen sowie eine Abnahme von Traversensystemen eigenverantwortlich auf seine Kosten zu überprüfen. Jegliche Kosten bzw, Anspüche die sich daraus ergeben trägt der Mieter.
§5
1.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar, oder innerhalb von 3 Tagen
ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge unter 150,00 EURO sind sofort
in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter
Vorbehalt angenommen.
2. Beim Verkauf von Geräten erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen unter
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
Für den Fall der Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer oder durch
Rücktritt des Verkäufers gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist der Verkäufer
berechtigt pauschal 20% des Rechnungsbetrages zzgl. evtl. Rückfracht oder
Abholkosten zu verlangen. Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware uns
gegenüber unverzüglich zu rügen unter Beifügung der Rechnung und evtl.
Garantieurkunden. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl,
Lieferung mangelfreien Ersatzes oder Nachbesserung fehlerhafter Ware auf unsere
Kosten, wobei wir befugt sind, uns zur Durchführung der Nachbesserung des
Kundendienstes der Herstellerfirma zu bedienen. Unsere Gewährleistungshaftung
erlischt insoweit, als unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder sonstiger Dritter erfolgt sind.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten nach Empfang der
Ware durch den Käufer. Gebrauchtgeräte und Leuchtmittel aller Art sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Im Falle von Zahlungsverzug ( 5 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der
Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem Leitzins der
Europäischen Zentralbank jedoch mindestens 9,26% Jahreszinsen.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Die Gewährung zugesagter Skonti
ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung abhängig.
4. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Pfaffenhofen. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein,
so bleiben alle Übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten
liegende.
§6
Mit einer Auftragserteilung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) ausgehändigt und werden ohne Einschränkungen anerkannt.
©webercom 2/2003