Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietung, Stand 02/2003
der Fa. Weber 
Sound- & Lichttechnik
Hauptstraße 5,  85296 Rohrbach / Fahlenbach

 

§ 1

1. Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkauf.
2. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
3. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.
4. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§2

1. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das   Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
2. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
3. Wird ein schriftlicher Auftrag storniert, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EURO und 25% des normalen Mietpreises berechnen. Die 25 % werden nicht vom Festpreis sondern vom normalen Mietpreis innerhalb 5 Tage nach schriftlicher Absage fällig.
4. Die gesamte Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

5. Auf  Werbeplakate des Veranstalters ist ein angemessener Platz kostenneutral zur Verfügung zu stellen.

6. Der Vermieter verpflichtet sich  für die Veranstaltung in seinem Rahmen zu werben.

§3

1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
3. Bei Freiluftveranstaltungen ("Open Air"-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
4. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!
5. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt!
6. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
7. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
9. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen.

§4

1. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.
2. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es nicht von uns ersetzt werden kann. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, zu den ggf. anfallenden Reparaturkosten der Mietgeräte, eine Servicepauschale inkl. Anfahrt und MwSt. von 48,00 EURO zu berechnen. 
3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

4. Der Mieter verpflichtet sich Gema Gebühren eigenständig ab zu führen sowie eine Abnahme von Traversensystemen eigenverantwortlich auf seine Kosten zu überprüfen.  Jegliche Kosten bzw, Anspüche die sich daraus ergeben trägt der Mieter.

§5

1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar, oder innerhalb von 3 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge unter 150,00 EURO sind sofort in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen.
2. Beim Verkauf von Geräten erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Für den Fall der Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer oder durch Rücktritt des Verkäufers gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist der Verkäufer berechtigt pauschal 20% des Rechnungsbetrages zzgl. evtl. Rückfracht oder Abholkosten zu verlangen. Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware uns gegenüber unverzüglich zu rügen unter Beifügung der Rechnung und evtl. Garantieurkunden. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl, Lieferung mangelfreien Ersatzes oder Nachbesserung fehlerhafter Ware auf unsere Kosten, wobei wir befugt sind, uns zur Durchführung der Nachbesserung des Kundendienstes der Herstellerfirma zu bedienen. Unsere Gewährleistungshaftung erlischt insoweit, als unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder sonstiger Dritter erfolgt sind. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten nach Empfang der Ware durch den Käufer. Gebrauchtgeräte und Leuchtmittel aller Art sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Im Falle von Zahlungsverzug ( 5 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens  4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank jedoch mindestens 9,26% Jahreszinsen.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung abhängig.
4. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Pfaffenhofen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle Übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

§6

Mit einer Auftragserteilung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) ausgehändigt und werden ohne Einschränkungen anerkannt.

 

©webercom 2/2003